Haben Sie noch Fragen? Wir haben Antworten!
Die BluBox ist ein kostenfreies Paket mit Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch. Sie wird monatlich geliefert und ist für häuslich Gepflegte mit Pflegegrad kostenlos. Die BluBox fördert hygienische Bedingungen und bietet Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die BluBox?
Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, können Sie die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen:
1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5) vor.
2. Die pflegebedürftige Person lebt im häuslichen Umfeld ( dazu zählen auch Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für betreutes Wohnen).
3. Die Pflege wird durch eine private Person unterstützt (Freunde, Angehörige, Nachbarn etc.)
Gesetzliche Grundlagen für die Kostenübernahme sind § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI.
Habe ich trotz Pflegedienst einen Anspruch auf die BluBox?
Ja, der Anspruch besteht trotzdem! Solange Sie neben der Pflege durch einen Pflegedienst auch von einer Privatperson gepflegt werden, können Sie die BluBox beantragen.
Wer kommt für die Kosten der BluBox auf?
Durch die BluBox nehmen Sie ihren gesetzlichen Anspruch wahr. Hierbei wird zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen unterschieden:
Gesetzlich Versicherte: Mit dem Formular beantragen wir für Sie die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bewilligt Ihre Pflegekasse die Erstattung und kommt jeden Monat für die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro auf.
Privat Versicherte: Mit dem Formular beantragen wir für Sie die Kostenerstattung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bewilligt Ihre Pflegeversicherung die Erstattung. Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung. Diese begleichen Sie bitte und reichen Sie anschließend zwecks Erstattung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen ein. Es besteht ebenfalls nach § 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf die volle Rückerstattung in Höhe von bis zu 40 Euro.
Wann erhalte ich meine erste BluBox?
Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben, gehen wir direkt in die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllen. Sobald wir die Bestätigung Ihrer Pflegekasse erhalten, schicken wir Ihre BluBox umgehend los und geben Ihnen Bescheid (inkl. Sendungsverfolgung). In den meisten Fällen erhalten wir innerhalb 24 Stunden eine Rückmeldung von den Pflegekassen.
Gibt es eine vertragliche Mindestlaufzeit für die BluBox?
Nein, Sie sind nicht vertraglich gebunden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr BluBox-Abonnement zu kündigen oder zu pausieren. Dies können Sie Online machen oder sich direkt an uns wenden.