Ratgeber
Wissenswertes zu Pflegegrad 5
Personen, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit sind und eine spezielle Pflegeversorgung benötigen, haben laut Gesetz Anspruch auf den Pflegegrad 5.
Dies ist der höchste Pflegegrad, der vergeben wird und bietet damit auch das größte Leistungsspektrum sowohl finanziell als auch in Bezug auf Sachleistungen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand einer standardisierten Skala, bei der der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) den Betroffenen in seiner häuslichen Umgebung begutachtet und seine Fähigkeiten bewertet. Dabei werden verschiedene Aspekte des Alltagslebens berücksichtigt, wie beispielsweise die Mobilität, die Sicherstellung der Grundpflege und das Verhalten in sozialen Beziehungen.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 und die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung liegt in der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als „NBA“) müssen Gutachter zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 5 und entsprechende Leistungen von der Pflegekasse zugesprochen bekommt
Leistungen bei Pflegegrad 5
Wenn ein Pflegegrad 5 anerkannt wird, bedeutet dies, dass die pflegebedürftige Person stark auf fremde Hilfe angewiesen ist. In diesem Fall stehen umfangreiche Pflegeleistungen vonseiten der Pflegekasse zur Verfügung. Sobald die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 erfüllt sind, erhalten Versicherte folgende Sachleistungen und Geldleistungen von der Pflegekasse:
Pflegegeld: Versicherte können monatlich einen festen Betrag als Pflegegeld erhalten. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 5 aktuell bei 901 Euro pro Monat.
Pflegesachleistungen: Alternativ zum Pflegegeld können Versicherte auch professionelle Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Hierbei unterstützt ein ambulanter Pflegedienst bei der häuslichen Pflege und übernimmt bestimmte pflegerische Tätigkeiten.
Tages- und Nachtpflege: Für Versicherte mit Pflegegrad 5 besteht die Möglichkeit, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu nutzen. Hier werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut.
Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub ausfallen, kann Verhinderungspflege genutzt werden. Hierbei übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Vollstationäre Pflege: Falls eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder gewünscht wird, besteht die Option einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung.
Weitere Zuschüsse: Zusätzlich können Versicherte mit Pflegegrad 5 Zuschüsse zu Maßnahmen wie dem Hausnotruf, der Wohnraumanpassung oder zur Unterstützung von Wohngruppen erhalten.
Die genaue Höhe der Leistungen und Zuschüsse variiert je nach individueller Situation und ist abhängig von den jeweiligen Richtlinien der Pflegekassen. Wir empfehlen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und sich dort über die konkreten Leistungen und deren Umfang zu informieren.
Leistungen im Überblick
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 2.095 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Nehmen Sie Beratungsleistungen in Anspruch
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind und mehr Informationen über die nächsten Schritte erhalten möchten, können Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Dort werden Ihnen Beratungstermine angeboten, bei denen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können.
Es ist wichtig, Ihren Angehörigen genau zu beobachten, um zu erkennen, wann seine Fähigkeiten weiter abnehmen und eine erneute Begutachtung in Betracht gezogen werden sollte.
Darüber hinaus bieten die Pflegekassen auch intensive Pflegekurse an, in denen Sie Fertigkeiten erlernen können, um die Grundpflege oder Hilfestellungen beim Zubettbringen zu erleichtern. Diese Kurse vermitteln Ihnen auch Strategien zum Umgang mit psychischen Ängsten und Sorgen, falls Sie damit konfrontiert werden.