Ratgeber


Wissenswertes zu Pflegegrad 4

Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität, der Schwierigkeit, soziale Kontakte zu organisieren, oder aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen infolge von Krankheiten eine geringe Selbstständigkeit aufweisen, haben Anspruch auf den Pflegegrad 4.

In diesem Pflegegrad ist in der Regel eine umfassende Unterstützung in der Haushaltsführung erforderlich, da die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, diese Aufgaben eigenständig zu bewältigen. Auch bei der Körperpflege und der Versorgung mit Nahrungsmitteln sind sie auf Unterstützung angewiesen.

Um ein würdevolles Leben zu gewährleisten und die Betroffenen als auch deren Angehörige zu entlasten, sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an finanziellen- und Sachleistungen vor.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand einer standardisierten Skala, bei der der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) den Betroffenen in seiner häuslichen Umgebung begutachtet und seine Fähigkeiten bewertet. Dabei werden verschiedene Aspekte des Alltagslebens berücksichtigt, wie beispielsweise die Mobilität, die Sicherstellung der Grundpflege und das Verhalten in sozialen Beziehungen.

Die Voraussetzung für den Pflegegrad 4 ist die Feststellung der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens, auch als „NBA“ bekannt, werden Punkte durch Gutachter ermittelt. Um den Pflegegrad 4 und die entsprechenden Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihnen bei der Pflege und Versorgung unterstützen. Dazu gehören:

Pflegegeld: Versicherte können monatlich einen festen Betrag als Pflegegeld erhalten. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 4 aktuell bei 728 Euro pro Monat.

Pflegesachleistungen: Alternativ zum Pflegegeld können Versicherte auch professionelle Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Hierbei unterstützt ein ambulanter Pflegedienst bei der häuslichen Pflege und übernimmt bestimmte pflegerische Tätigkeiten.

Tages- und Nachtpflege: Für Versicherte mit Pflegegrad 4 besteht die Möglichkeit, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu nutzen. Hier werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut.

Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub ausfallen, kann Verhinderungspflege genutzt werden. Hierbei übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung des Pflegebedürftigen.

Vollstationäre Pflege: Falls eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder gewünscht wird, besteht die Option einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung.

Weitere Zuschüsse: Zusätzlich können Versicherte mit Pflegegrad 4 Zuschüsse zu Maßnahmen wie dem Hausnotruf, der Wohnraumanpassung oder zur Unterstützung von Wohngruppen erhalten.

Die genaue Höhe der Leistungen und Zuschüsse variiert je nach individueller Situation und ist abhängig von den jeweiligen Richtlinien der Pflegekassen. Wir empfehlen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und sich dort über die konkreten Leistungen und deren Umfang zu informieren.

Leistungen im Überblick

LeistungsartLeistung und Häufigkeit
Pflegegeld728 Euro/Monat
Pflegesachleistung1.693 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege1.612 Euro/Monat
Kurzzeitpflege1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss214 Euro/Monat

Nehmen Sie Beratungsleistungen in Anspruch

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind und mehr Informationen über die nächsten Schritte erhalten möchten, können Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Dort werden Ihnen Beratungstermine angeboten, bei denen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können.

Es ist wichtig, Ihren Angehörigen genau zu beobachten, um zu erkennen, wann seine Fähigkeiten weiter abnehmen und eine erneute Begutachtung in Betracht gezogen werden sollte.

Darüber hinaus bieten die Pflegekassen auch intensive Pflegekurse an, in denen Sie Fertigkeiten erlernen können, um die Grundpflege oder Hilfestellungen beim Zubettbringen zu erleichtern. Diese Kurse vermitteln Ihnen auch Strategien zum Umgang mit psychischen Ängsten und Sorgen, falls Sie damit konfrontiert werden.

Warenkorb
Nach oben scrollen