Ratgeber
Wissenswertes zu Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn es bereits erhebliche Einschränkungen in der Bewältigung des Alltags gibt. Dies kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder den natürlichen Alterungsprozess bedingt sein, wodurch die Mobilität und kognitiven Fähigkeiten deutlich beeinträchtigt sind.
Es kann sein, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich selbstständig zu waschen, die Einnahme von Medikamenten zu organisieren oder eigenständig Mahlzeiten zuzubereiten.
In solchen Fällen ist es ratsam, eine Einstufung oder Höherstufung auf den Pflegegrad 3 in Betracht zu ziehen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand einer standardisierten Skala, bei der der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) den Betroffenen in seiner häuslichen Umgebung begutachtet und seine Fähigkeiten bewertet. Dabei werden verschiedene Aspekte des Alltagslebens berücksichtigt, wie beispielsweise die Mobilität, die Sicherstellung der Grundpflege und das Verhalten in sozialen Beziehungen.
Anzeichen wie Desorientierung, aggressives Verhalten und wiederholte Stürze können darauf hinweisen, dass eine Einstufung in den Pflegegrad 3 in Betracht gezogen werden sollte. Der Gutachter beurteilt die Schwere der Einschränkungen und ordnet sie einer Punkteskala zu. Bei einem Ergebnis zwischen 47,5 und 70 Punkten wird der Pflegegrad 3 zuerkannt und die Leistungen der Pflegekasse entsprechend angepasst. Das Ziel ist es, dem Betroffenen ein würdevolles Leben zu ermöglichen und ihn in seiner Pflegesituation bestmöglich zu unterstützen.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihnen bei der Pflege und Versorgung unterstützen. Dazu gehören:
Pflegegeld: Versicherte können monatlich einen festen Betrag als Pflegegeld erhalten. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 3 aktuell bei 545 Euro pro Monat.
Pflegesachleistungen: Alternativ zum Pflegegeld können Versicherte auch professionelle Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Hierbei unterstützt ein ambulanter Pflegedienst bei der häuslichen Pflege und übernimmt bestimmte pflegerische Tätigkeiten.
Tages- und Nachtpflege: Für Versicherte mit Pflegegrad 3 besteht die Möglichkeit, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zu nutzen. Hier werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut.
Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub ausfallen, kann Verhinderungspflege genutzt werden. Hierbei übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Vollstationäre Pflege: Falls eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder gewünscht wird, besteht die Option einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung.
Weitere Zuschüsse: Zusätzlich können Versicherte mit Pflegegrad 3 Zuschüsse zu Maßnahmen wie dem Hausnotruf, der Wohnraumanpassung oder zur Unterstützung von Wohngruppen erhalten.
Die genaue Höhe der Leistungen und Zuschüsse variiert je nach individueller Situation und ist abhängig von den jeweiligen Richtlinien der Pflegekassen. Wir empfehlen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und sich dort über die konkreten Leistungen und deren Umfang zu informieren.
Leistungen im Überblick
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 545 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.363 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Nehmen Sie Beratungsleistungen in Anspruch
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind und mehr Informationen über die nächsten Schritte erhalten möchten, können Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Dort werden Ihnen Beratungstermine angeboten, bei denen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können.
Es ist wichtig, Ihren Angehörigen genau zu beobachten, um zu erkennen, wann seine Fähigkeiten weiter abnehmen und eine erneute Begutachtung in Betracht gezogen werden sollte.
Darüber hinaus bieten die Pflegekassen auch intensive Pflegekurse an, in denen Sie Fertigkeiten erlernen können, um die Grundpflege oder Hilfestellungen beim Zubettbringen zu erleichtern. Diese Kurse vermitteln Ihnen auch Strategien zum Umgang mit psychischen Ängsten und Sorgen, falls Sie damit konfrontiert werden.