Ratgeber


Wissenswertes zu Pflegegrad 2

Wenn ein geliebter Angehöriger körperlich oder geistig nicht mehr so kann, wie er gerne möchte, dann ist das für Beteiligten eine belastende Situation. Gerade wenn nach Krankheit oder einem medizinischen Eingriff die Selbstständigkeit und die Fertigkeiten des Betroffenen abnehmen oder einfach nicht besser werden wollen, ist eine Begutachtung für den Pflegegrad 2 ratsam.

Um ein würdevolles Leben zu gewährleisten und die Betroffenen als auch deren Angehörige zu entlasten, sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an finanziellen- und Sachleistungen vor.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 ist mit einer erheblichen finanziellen Unterstützung verbunden und hat daher einen hohen Stellenwert. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) bei seiner Begutachtung anhand eines Punktesystems eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellen. Genau gesagt müssen hierbei zwischen 27 und unter 47,5 Punkten ermittelt werden.

Für pflegende Angehörige gibt es einige Merkmale, die darauf hinweisen können, dass der Pflegegrad 2 in Betracht gezogen werden sollte. Zum Beispiel kann das Anfangsstadium der Demenz ein Indikator sein, um bei der Pflegekasse Unterstützung zu beantragen. Wenn die Grundpflege nicht mehr ohne Hilfe durchgeführt werden kann oder Unterstützung beim Toilettengang sowie beim An- und Auskleiden benötigt wird, sollte ebenfalls der Pflegegrad 2 in Erwägung gezogen werden.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Die Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sind vielfältig und bieten Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegebedarfs.

Im Folgenden werden die Leistungen näher erläutert:

Pflegegeld: Versicherte mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld dient als finanzieller Ausgleich für die erbrachte Pflegeleistung und kann zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden.

Pflegesachleistungen: Bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen zu. Der Pflegedienst übernimmt verschiedene pflegerische Aufgaben wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und hauswirtschaftliche Versorgung.

Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege. Diese Leistung ermöglicht eine zeitweise Betreuung und Entlastung der pflegenden Angehörigen. Der Pflegebedürftige kann tagsüber oder nachts in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung professionell betreut werden.

Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender Abwesenheit der pflegenden Angehörigen kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Verhinderungspflege: Für den Fall, dass die pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit benötigen, steht die Verhinderungspflege zur Verfügung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten finanzielle Unterstützung, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren oder den Aufenthalt in einer teilstationären Pflegeeinrichtung zu finanzieren.

Vollstationäre Pflege: Wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder die pflegenden Angehörigen nicht zur Verfügung stehen, kann eine vollstationäre Pflege in Betracht gezogen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse für den Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Die genaue Höhe der Leistungen und Zuschüsse variiert je nach individueller Situation und ist abhängig von den jeweiligen Richtlinien der Pflegekassen. Wir empfehlen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und sich dort über die konkreten Leistungen und deren Umfang zu informieren.

Leistungen im Überblick

LeistungsartLeistung und Häufigkeit
Pflegegeld316 Euro/Monat
Pflegesachleistung724 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege689 Euro/Monat
Kurzzeitpflege1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege770 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss214 Euro/Monat

Die genaue Höhe der Leistungen kann je nach Pflegekasse variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse noch einmal genau über die aktuellen Leistungen.

Nehmen Sie Beratungsleistungen in Anspruch

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind und mehr Informationen über die nächsten Schritte erhalten möchten, können Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Dort werden Ihnen Beratungstermine angeboten, bei denen Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können.

Es ist wichtig, Ihren Angehörigen genau zu beobachten, um zu erkennen, wann seine Fähigkeiten weiter abnehmen und eine erneute Begutachtung in Betracht gezogen werden sollte.

Darüber hinaus bieten die Pflegekassen auch intensive Pflegekurse an, in denen Sie Fertigkeiten erlernen können, um die Grundpflege oder Hilfestellungen beim Zubettbringen zu erleichtern. Diese Kurse vermitteln Ihnen auch Strategien zum Umgang mit psychischen Ängsten und Sorgen, falls Sie damit konfrontiert werden.

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