Ratgeber

Pflegegrad 5

Personen, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit sind und eine spezielle Pflegeversorgung benötigen, haben laut Gesetz Anspruch auf den Pflegegrad 5.

Pflegegrad 4

Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität, der Schwierigkeit, soziale Kontakte zu organisieren, oder aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen infolge von Krankheiten eine geringe Selbstständigkeit aufweisen, haben Anspruch auf den Pflegegrad 4.

Pflegegrad 2

Gerade wenn nach Krankheit oder einem medizinischen Eingriff die Selbstständigkeit und die Fertigkeiten des Betroffenen abnehmen oder einfach nicht besser werden wollen, ist eine Begutachtung für den Pflegegrad 2 ratsam.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, bei denen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellen.

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