Pflegegrad 5
Personen, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit sind und eine spezielle Pflegeversorgung benötigen, haben laut Gesetz Anspruch auf den Pflegegrad 5.
Personen, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit sind und eine spezielle Pflegeversorgung benötigen, haben laut Gesetz Anspruch auf den Pflegegrad 5.
Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität, der Schwierigkeit, soziale Kontakte zu organisieren, oder aufgrund kognitiver Beeinträchtigungen infolge von Krankheiten eine geringe Selbstständigkeit aufweisen, haben Anspruch auf den Pflegegrad 4.
Der Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn es bereits erhebliche Einschränkungen in der Bewältigung des Alltags gibt.
Gerade wenn nach Krankheit oder einem medizinischen Eingriff die Selbstständigkeit und die Fertigkeiten des Betroffenen abnehmen oder einfach nicht besser werden wollen, ist eine Begutachtung für den Pflegegrad 2 ratsam.
Der Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, bei denen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellen.